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Entlassmanagement (Entlassungsmanagement)
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Definition
Das Entlassmanagement bereitet den Wechsel vom Krankenhaus in die weitere Versorgung vor – nach Hause, ins Pflegeheim, in die Kurzzeitpflege oder in eine Reha-Klinik. Ziel ist, dass Behandlung, Pflege und Hilfen ohne Lücke weiterlaufen. Rechtlich gehört es zur Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 1a SGB V) (Quelle: SGB V 2026).
Zwei Beispielfragen
Worum geht es bei Entlassmanagement (Entlassungsmanagement) und welches Ziel hat das Thema?
Lösung: Das Entlassmanagement bereitet den Wechsel vom Krankenhaus in die weitere Versorgung vor – nach Hause, ins Pflegeheim, in die Kurzzeitpflege oder in eine Reha-Klinik. Ziel ist, dass Behandlung, Pflege und Hilfen ohne Lücke weiterlaufen. Rechtlich gehört es zur Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 1a SGB V) (Quelle: SGB V 2026).
Welche pflegerischen Aufgaben, Schritte oder Grenzen sind bei Entlassmanagement (Entlassungsmanagement) wichtig?
Lösung: Erste Einschätzung: Spätestens 24 Stunden nach Beginn der Pflege klärt die Pflegefachkraft mit Patient und Angehörigen, ob nach der Entlassung Probleme drohen; bei Risiko folgt eine genauere Einschätzung (Quelle: DNQP 2019). Entlassungsplan: gemeinsam mit Patient, Angehörigen und den anderen Berufsgruppen erstellen und dokumentieren; das ganze Team kann ihn in der Akte einsehen (Quelle: DNQP 2019, Rahmenvertrag 2026).
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Prüfstatus: Fachliches Gegenlesen steht aus.
Quellen: SGB V 2026 – Sozialgesetzbuch V, § 11 Abs. 4, § 37 Abs. 1a, § 39 Abs. 1a, § 39c, § 39e, geltende Fassung (zuletzt geändert 24.07.2026); SGB XI 2026 – Sozialgesetzbuch XI, § 7a, § 18a Abs. 5, § 42, geltende Fassung (zuletzt geändert 24.07.2026); Rahmenvertrag 2026 – GKV-Spitzenverband, KBV, DKG, Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V, Lesefassung der 14. Änderungsvereinbarung vom 19.11.2025, in Kraft ab 01.04.2026; DNQP 2019 – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, 2. Aktualisierung 2019 (Auszug, Stand Februar 2019). Abgerufen am 29.09.2026. Stand 29.09.2026. Fachlicher Stand: 10/2026.
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